Wir brauchen einen EU-weiten Rechtsrahmen für Bodenschutz
EU-Parlament verabschiedet Resolution für EU-weit geltenden Bodenschutz
Anfang der 2000er Jahre haben einige wenige Mitgliedsstaaten einen EU-weit geltenden Rechtsrahmen zum Bodenschutz noch verhindert. Die verabschiedete Resolution fordert nun erneut, endlich einen EU-weiten Rechtsrahmen für den Schutz der Böden voran zu bringen. Eine EU, die zwar Regelungen zum Schutz von Wasser und Luft, aber keine für den Boden hat, ist nicht mehr zeitgemäß. Sarah Wiener: „Was wir brauchen ist die Einbindung des Bodenschutzes in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Humusaufbauende und – bodenschonende Anbaumethoden wie Ökolandbau, Permakultur und Agroforst müssen zum Goldstandard und besonders gefördert, Mineraldünger hingegen höher besteuert werden. Und nicht zuletzt müssen wir eine Diskussion über die Bedeutung unseres Bodens beginnen, der heutzutage vielfach als Investitionsobjekt betrachtet oder gedankenlos für immer mehr Gewerbe- und Verkehrsflächen versiegelt wird. Boden und Land aber sind viel mehr als das, der Boden ist unsere Lebensgrundlage – ohne Boden keine Nahrung.“
Weitere zentrale Forderungen, der heute verabschiedeten Bodenschutz-Resolution sind: Eine strengere Durchsetzung der Standards für gute Tierhaltung und der Nitratrichtlinie, die Überarbeitung der Umwelthaftungsrichtlinie zur Stärkung ihrer Bestimmungen über kontaminierte Standorte und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, alle fünf Jahre öffentliche Berichte über den Bodenzustand zu erstellen. Im April soll über die Bodenschutz-Resolution im Plenum abgestimmt werden.
Absender:
Sarah Wiener
Ort:
Brüssel / Wien am 16.04.2021
Schlagworte:
Landwirtschaft / Agrarpolitik / Wirtschaft / Umwelt
Kontakt
Rückfragehinweis:
Sarah Rogaunig
Pressesprecherin Sarah Wiener, MEP
sarahmartina.rogaunig@la.europarl.europa.eu
+43 664 34 10 821
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