Wiener: Notzulassungen dürfen nicht Norm sein

EuGH-Urteil: Ständige Ausnahmen für Neonicotinoide im Saatgut nicht rechtmäßig. Das muss Minister Totschnig jetzt ernst nehmen, fordert Sarah Wiener.

Brüssel, 19. Jänner 2023. Seit Jahren gängige Praxis, nun endlich vom Europäischen Gerichtshof verurteilt: Österreich ist EU-Spitzenreiter, wenn es um die Vergabe von Notfallzulassungen für bereits verbotene Pestizide geht. Darunter sind vor allem Neonicotinoide, mit denen etwa Saatgut gebeizt werden kann. Die Nervengifte sind nicht nur für Schadinsekten tödlich, sondern auch für Bienen und andere Nützlinge. Drei von fünf Wirkstoffen aus dieser Gruppe dürfen in der EU bereits nicht mehr ausgebracht werden. Dennoch werden sie in Österreich eingesetzt, vor allem im Zuckerrübenanbau.

Sarah Wiener, Grüne EU-Abgeordnete und Mitglied des Agrarausschusses, kommentiert: „Die österreichischen Behörden haben seit dem Verbot von Neonicotinoiden 2018 jedes Jahr eine Notfallzulassung erteilt. Mit fadenscheinigen Begründungen, die noch dazu teils wortgleich von einem Antrag in den nächsten kopiert wurden. Nur ein echter Notfall kann eine Zulassung von hochgiftigen, systemisch wirkenden Ackergiften rechtfertigen.

Neonicotinoide gelangen über das gebeizte Saatgut in die Umwelt, in Wasser, Boden und Luft. Schon wenige Nanogramm reichen, um die Kommunikation und Orientierungsfähigkeit von Insekten zu stören oder Vogelbestände schrumpfen zu lassen. Die Ausrede, dass Zuckerrüben nicht blühen und es deshalb kein Risiko für Bienen gebe, kann man also nicht gelten lassen. Es ist erleichternd, dass der EuGH das genauso sieht und die Praxis, gebeiztes Saatgut per Notfallzulassung zu erlauben, als nicht rechtmäßig abstempelt.

„Ich appelliere an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, nicht länger fahrlässig mit unserer Umwelt und Artenvielfalt umzugehen. Die ständigen, ja routinemäßigen Ausnahmen für Neonicotinoide müssen aufhören.“ 

Mehr Information: Österreich hat zwischen 2019 und 2022 EU-weit die meisten Notfallzulassungen für bereits verbotene Wirkstoffe erteilt (20). Es geht aber auch anders: Frankreich (4) und Schweden (1) zeigten etwa deutlich bessere Zahlen. 

Als Begründung für die Notfallzulassung von Nervengiften im Zuckerrübenanbau nannte Österreich mehrmals die Witterungsbedingungen, im immergleichen Wortlaut: „Wie im Jahr 2018 ist auch für das Produktionsjahr 2019 witterungsbedingt mit einem hohen Schädlingsdruck zu rechnen, der zu massiven Flächenverlusten in der Kultur Zuckerrübe durch tierische Schädlinge geführt hat. Die fachliche Notwendigkeit, die eingesetzten PSM zur Schädlingsbekämpfung in der Kultur Zuckerrübe einzusetzen, ist somit gegeben.“

Link zum Report von PAN Europe

Absender:
Sarah Wiener

Ort:
Brüssel am 19.1.2023

Schlagworte:
Landwirtschaft / Pestizide / Farm-to-Fork

Kontakt

Rückfragehinweis:

Ludmilla Reisinger
Pressesprecherin Sarah Wiener, MEP
ludmilla.reisinger@la.europarl.europa.eu
+43 660 3213732

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