Sarah Wiener zum EU-Agrarministerrat: Wichtiger Meilenstein für EU-weite Mindeststandards in der Putenhaltung

Heutiger Rat für Landwirtschaft und Fischerei anerkennt Notwendigkeit von EU-weiten, rechtsverbindlichen Mindeststandards in der Putenhaltung, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren

(Wien/Brüssel) – Beim heutigen Treffen der EU-Agrarminister hat Österreich die Forderung nach EU-weiten, wissenschaftsbasierten Mindeststandards in der Putenhaltung eingebracht. Dies erfolgte gemeinsam mit Deutschland, einem der fünf großen Putenproduktionsländer in der EU, sowie Belgien, Luxemburg, der Slowakei und Zypern. Bei der Ratssitzung wurde der Vorstoß von zahlreichen weiteren Mitgliedstaaten begrüßt.

Obwohl die Pute das am dritthäufigsten geschlachtete Nutztier in der EU ist, gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für deren Haltung. Das möchte die EU-Abgeordnete Sarah Wiener ändern. Sie setzt sich seit vergangenem Jahr intensiv für EU-weite und auf dem Stand der Wissenschaft basierende Mindest-Haltungsstandards für Puten ein: „Die allermeisten der 190 Millionen jedes Jahr in der EU geschlachteten Puten werden auf engstem Raum gehalten, ohne dass sie auch nur die wichtigsten Verhaltensbedürfnisse ausleben können. Die Zukunft kann nur sein, dass wir weniger Tiere und diese dafür besser halten.“

In der laufenden EU-Legislaturperiode wird eine Tauglichkeitsüberprüfung der EU-Tierschutzgesetzgebung durchgeführt. Der EU-Rat hat die Kommission bereits im Oktober 2020 aufgefordert, dabei auch bisher nicht berücksichtigte Tierarten einzubeziehen. Nun konkretisiert die Ratsstellungnahme, dass die „verbindlichen Anforderungen an die Putenhaltung“ auf dem „neuesten Stand der Wissenschaft“ basieren sollen.

Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse liegen vor. Vergangenen März wurde eine neue Studie zu tierschutzkonformen Haltungsbedingungen in der Putenhaltung von der Universität Leipzig und der Veterinärmedizinischen Universität Wien präsentiert, die im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums durchgeführt wurde.

Unverständlicherweise ließ Kommissarin Kyrakides in ihrer heutigen Antwort auf die Diskussion im Rat anklingen, es sei bis Ende 2023 zu wenig Zeit, um einen Legislativvorschlag zur Putenhaltung zu erarbeiten. Dies werde erst für die Zeit nach 2023 ins Auge gefasst.

Sarah Wiener kommentiert: „Die EU-Kommission darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Es kann keine Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts geben, ohne die Pute als eines der in der höchsten Individuenzahl gehaltenen Tiere umfassend zu berücksichtigen. Die Kommission ist jetzt erneut aufgefordert, einen guten Vorschlag für EU-weit geltende Mindeststandards in der Putenhaltung vorzulegen, der sich nach den wissenschaftlich erwiesenen, tierschutzkonformen Haltungsanforderungen richtet. Nur so kann das millionenfache Leid der vergessenen Pute endlich beendet werden.“

Hier gehts zur Studie

Absender:
Sarah Wiener

Ort:
Brüssel / Wien am 19.07.2021

Schlagworte:
Tierwohl / Lobby / Gesundheit / Tierwohl

Kontakt

Rückfragehinweis:

Sarah Rogaunig
Pressesprecherin Sarah Wiener, MEP
sarahmartina.rogaunig@la.europarl.europa.eu
+43 664 34 10 821

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